Wichtiger rechtlicher Hinweis

Personen, welche sich Zugang zu den auf der Internetseite der Princess Private Equity Holding Limited veröffentlichten Informationen verschaffen, erklären sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. Sie geben Aufschluss über die Verwendung der Information dieser Internetseite. Es obliegt Ihnen, sich über die anwendbaren Vorschriften der jeweiligen Staaten zu informieren und diese zu beachten.

Verkaufsbeschränkungen

Der Erwerb der Wertpapiere, die auf der Princess Private Equity Holding Limited Website beschrieben sind, kann für Personen mit Wohnsitz in bestimmten Staaten mit Beschränkungen verbunden sein. Personen, die sich Zugang zu den folgenden Informationen verschaffen, werden aufgefordert, sich über die für sie gültigen Beschränkungen zu informieren. Sollten Unklarheiten hinsichtlich der veröffentlichten Information und der relevanten Beschränkungen bestehen, so konsultieren Sie Ihren eigenen Berater oder einen professionellen Vermögensberater.

Kein Angebot

Die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen begründen weder ein Angebot zum Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder eine Empfehlung zum Erwerb von Wertpapieren der Princess Private Equity Holding Limited oder von Miteigentumsanteilen an einem Inhabersammelzertifikat, oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen.

Keine Gewähr

Princess Private Equity Holding Limited übernimmt für die Richtigkeit der auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und Ansichten weder ausdrücklich noch implizit die Gewähr.

Haftungsbeschränkungen

In keinem Fall haftet Princess Private Equity Holding Limited für Verluste oder Schäden irgendwelcher Art einschliesslich direkter, indirekter oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Zugriff auf diese Internetseite oder der Benutzung oder auf Abfragen von der Princess Private Equity Holding Limited Internetseite oder mit der Verknüpfung mit anderen Internetseiten entstehen können. Dieser Haftungsausschluss betrifft, soweit rechtlich zulässig, auch leichte oder grobe Fahrlässigkeit und gilt selbst dann, wenn die Princess Private Equity Holding Limited auf die Möglichkeit solcher Schäden explizit hingewiesen wurde.

Reproduktion von Informationen

Die teilweise oder vollständige Verbreitung oder Reproduktion von auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen ist verboten.

Anmerkung für U.S.-Ansässige oder U.S.-Bürger

Die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen stellen kein Verkaufsangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Princess Private Equity Holding Limited oder von Miteigentumsanteilen an einem Inhabersammelzertifikat in irgendeiner Rechtsordnung dar. Weder die Aktien der Princess Private Equity Holding Limited noch die Miteigentumsanteile wurde oder werden gemäß der derzeit gültigen Fassung des US Securities Act von 1933 (der „Securities Act“) registriert und dürfen außer gemäß bestimmter Ausnahmen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zu Gunsten von US-Personen (wie in der Regulation S des Securities Act definiert) angeboten oder verkauft werden.

Anmerkung für U.K.-Ansässige oder U.K.-Bürger

Princess Private Equity Holding Limited ist nicht nach dem UK „Financial Service and Markets“ von 2000 berechtigt. Wertpapiere der Princess Private Equity Holding Limited oder mit ihr in Verbindung stehende Wertpapiere werden hiermit nicht zum Kauf in Grossbritannien, in jeglichen dazugehörigen Territorien, Besitztümern oder Gebieten, die ihrer Jurisdiktion unterstehen oder sonstwie an oder zum Vorteil von Bürgern von Grossbritannien angeboten.

Anmerkungen für Anleger in der Schweiz

Die Aktien der Princess Private Equity Holding Limited dürfen in der Schweiz nicht öffentlich angeboten und vertrieben werden. Der Anlegerkreis beschränkt sich auf qualifizierte Anleger gemäss Kollektivanlagengesetz Art. 10 Abs. 3 i.V.m. Kollektivanlagenverordnung Art. 6, das heisst a) beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken, Effektenhändler und Fondsleitungen, b) beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen, c) öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie, d) Unternehmen mit professioneller Tresorerie, e) vermögende Privatpersonen (wie nachfolgend definiert) und f) Anleger, die mit einem Finanzintermediär gemäss Buchstabe a) oder einem unabhängigen Vermögensverwalter, der die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt, einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben.

Als vermögende Privatperson gemäss Buchstabe e) gilt, wer schriftlich bestätigt, dass er im Zeitpunkt des Erwerbs direkt oder indirekt über Finanzanlagen von mindestens CHF 2 Millionen verfügt.

Anleger, die mit einem unabhängigen Vermögensverwalter einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag geschlossen haben, gelten als qualifiziert, sofern der Vermögensverwalter als Finanzintermediär dem Geldwäschereigesetz unterstellt ist, den Verhaltensregeln einer Branchenorganisation untersteht, die von der Aufsichtsbehörde als Mindeststandards anerkannt sind und der Vermögensverwaltungsvertrag den anerkannten Richtlinien einer Branchenorganisation entspricht.

Princess Private Equity Holding Limited untersteht nicht der Bewilligung und Beaufsichtigung durch die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde (Eidgenössische Bankenkommission).

Personen, welche die Websites über die, oder Unterlagen zu den, Aktien von Princess Private Equity Holding Limited besuchen oder bestellen, haben eingangs durch Anklicken des Feldes "Ich bestätige" ausdrücklich bestätigt, dass sie ein qualifizierter Anleger im Sinne von Buchstaben a) bis e) hievor sind oder dass sie die Websites über die, oder Unterlagen zu den, Aktien als Vermögensverwalter, der die vorstehend genannten Voraussetzungen betreffend Vermögensverwalter erfüllt, besuchen oder bestellen.